Alpha Ship GmbH & Co. KG MS „Orion“
Insolvenzverwalter Olaf Helmke fordert von Kommanditisten Ausschüttungen zurücke fordert von Kommanditisten Ausschüttungen zurück
Grundsätzlich ist ohne anwaltliche Prüfung der Rückforderungsansprüche keinem Kommanditisten die Rückzahlung von Ausschüttungen zu empfehlen. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass Kommanditisten von Insolvenzverwaltern oftmals zu Unrecht in Anspruch genommen werden; eine Leistungspflicht nicht besteht. Denn ein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückforderung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen besteht nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen, die für jedes Verfahren individuell zu prüfen sind. Hierbei konnten wir bereits eine Vielzahl von Kommanditisten erfolgreich vor unberechtigter Inanspruchnahme durch Insolvenzverwalter bewahren und Klagen dieser erfolgreich abwehren.
Auch im vorliegenden Fall kann allein aufgrund der durch den Insolvenzverwalter der Alpha Ship GmbH & Co. KG MS „Orion“ dem außergerichtlichen Anspruchsschreiben beigefügten Informationen und Anlagen eine Rückzahlung der gewinnabhängigen Ausschüttungen nicht empfohlen werden.
Sind auch Sie Kommanditist der Alpha Ship GmbH & Co. KG MS „Orion“ und Ansprüchen des Insolvenzverwalters Olaf Helmke von der Kanzlei Schulze & Braun ausgesetzt, beraten wir Sie gern.
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