P & R Container Gläubigerversammlung: Anleger sind fassungslos
Tagesordnungspunkte:
- Bericht über die Historie der P & R Gruppe und ihre wirtschaftliche Lage
- Stellungnahme des Insolvenzverwalters
- Möglichkeit für Gläubiger, Fragen zu stellen
- Abstimmung über Gläubigerausschuss
Nennenswerte Details der Stellungnahme des Insolvenzverwalters und der Fragen:
- Gläubigerausschuss hat 7 Mitglieder, 3 davon sind Rechtsanwälte
- Minimierung der Schäden durch Verkauf oder Weitervermietung der Containerflotte und indirekte Verwertung
der Untergesellschaft E&F (Schweiz)
- Möglichkeit der Insolvenzanfechtung wird geprüft
- Fall nicht vergleichbar mit Magellan-Insolvenz
- Prüfungstermin im November 2018 zu früh, auf Anfang 2019 verschoben
- Erste Auszahlungen an Gläubiger erst für das Jahr 2020 vorgesehen
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Fassungslos machte die Anleger, dass der Insolvenzverwalter eine Haftung des Staates (insb. Bundesaufsichtsanstalt) sowie eine Deliktshaftung ausgeschlossen hatte. Dies ist angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Betruges - immerhin fehlen über 1 Million Container - nicht nachzuvollziehen. Umso ärgerlicher ist dies, als im Gläubigerausschuss auch Anlegerschutzanwälte vertreten sind, die eigentlich die Interessen der Anleger wahrnehmen sollten.
Die Anleger sind daher wieder einmal auf sich alleine gestellt und müssen das Heft selbst in die Hand nehmen. Ob und in welcher Höhe Auszahlungen vom Insolvenzverwalter erfolgen, steht in den Sternen. Geschädigte Kunden bleibt daher nichts anderes übrig, als ihren Vermittler bzw. Berater in Haftung zu nehmen. ROESSNER ist hier bereits tätigt und geht auch gegen die Haftpflichtversicherer der diversen Berater vor.
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