Oft wurden Anleger beim Harvest-Swap falsch beraten. Gehören Sie auch dazu? Dann stehen Ihnen eventuell Schadensansprüche zu.

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Experten raten eindringlich davor, sich auf eine Wette wie die beim Harvest-Swap einzulassen. Denn nichts anderes ist der hoch spekulative Harvest-Swap, bei dem es nur einen Gewinner geben kann. Das sind die Banken, die die Spielregeln einseitig festlegen und nach gerichtlicher Auffassung damit ganz klar gegen ihre objektive, anlegergerechte Beratungspflicht verstoßen. Fühlen Sie sich auch durch eine fehlerhafte Beratung getäuscht und geschädigt, dann informieren Sie sich umfassend über mögliche Ansprüche auf Schadensersatz, die Ihnen aufgrund von Verlusten in Verbindung mit einem Harvest-Swap entstanden sind. Bei Rössner Rechtsanwälten!






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München, 18.05.2012
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