Beim Harvestswap ist der Gewinn der anbietenden Banken einkalkuliert, der von Anlegern bleibt aus. Wir beraten Geschädigte.

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Mit einem Harvestswap hat die Deutsche Bank viele Anleger dazu animiert, sich auf eine hochspekulative Wette einzulassen und sie dabei nicht ausreichend über das damit verbundene Risiko aufgeklärt. Das ist jedenfalls die Meinung des BGH. Deshalb sollten alle, die sich im Vertrauen auf eine faire Beratung für einen Harvestswap als Anlage entschieden haben, schnellstens um rechtlichen Beistand kümmern, um eine eventuelle Rückabwicklung durchsetzen zu können. Eile ist auch deshalb geboten, weil eine Verjährung droht. Vereinbaren Sie auf jeden Fall einen Termin mit uns, damit wir prüfen können, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und handeln können.






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München, 18.05.2012
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