Was das Urteil des Landgerichts Wuppertal zum Long-Short-Momentum Swap für Sie als Geschädigten bedeutet, erklären Ihnen unsere Experten.

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Da das Spekulationsmodell Long-Short-Momentum Swap, das in großer Anzahl vertrieben wurde, gerichtlich als eine vorsätzliche Schädigung von Kunden bewertet wird, verspricht eine Klage gegen die Deutsche Bank durchaus Erfolg. Natürlich ist immer der Einzelfall zu prüfen und auch eine eventuelle Verjährungsfrist. Aber da gibt es für Geschädigte eines Long-Short-Momentum Swap gute Nachricht. Denn Schadenersatzansprüche aus Swap Geschäften unterliegen laut Urteil vom 12.09.2011 des Landgerichts München nicht der speziellen Verjährung nach Paragraph 37a WpHG a. F. Auch beim Long-Short-Momentum Swap handelt es sich um eine Wette, nicht um ein Wertpapier.






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München, 18.05.2012
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