Fühlen Sie sich auch durch Ihre Bank geschädigt? Dann könnte das Swap-Urteil BGH XI ZR 33/10 auch in Ihrem Fall von Bedeutung sein.

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Das Swap-Urteil BGH XI ZR 33/10 bedeutet eine empfindliche Niederlage für die Deutsche Bank und könnte eine Lawine auslösen. Denn in seinem Swap-Urteil BGH XI ZR 33/10 hat Deutschlands oberstes Gericht ganz klar festgestellt, dass die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat und damit dem Kläger, einem mittelständischen Unternehmen, Schadensersatz zu zahlen hat. Da viele andere Banken ebenfalls ihren Kunden Swaps angeboten haben, hat das Swap-Urteil BGH XI ZR 33/10 Signalwirkung und wurde deshalb mit Spannung von vielen geschädigten Kommunen und Unternehmern erwartet. Gehören Sie auch dazu? Wir beraten Sie.






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München, 18.05.2012
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