Dez
12
2011
Vertrauen ist der Anfang von allem?
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Am 5. Oktober 2011 veranstaltete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das 2. Verbraucherschutzforum in Bonn. Inhalt des Treffens waren u.a. die neuen Regeln für die Anlageberatung und der Schutz der Verbraucherinteressen bei der Kapitalanlage. Diese neuen Regeln für die Anlageberatung zeigen die Entwicklung im Anleger- und Verbraucherschutz auf und den Bedarf für ein Vertrauens-Siegel.
Fortschritt im Anleger- und Verbraucherschutz
Seitens der BaFin wird allerdings von Weiterentwicklung des Anleger- und Verbraucherschutzes regelmäßig darauf hingewiesen, dass die BaFin als Behörde keinen individuellen Anleger- und Verbraucherschutz betreibt. Ziel ist vielmehr eine Aufsicht über das Finanzgewerbe und daraus resultierend ein kollektiver Anleger- und Verbraucherschutz. Unter Mithilfe der BaFin soll der Anleger- und Verbraucherschutz institutionalisiert werden. Auch wenn sich eine Vielzahl geschädigter Anleger einen individuellen Schutz wünscht, könnte die BaFin bei diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Darüber hinaus ist ausgeschlossen, dass die BaFin als „Finanzmarktwächter“ auftritt und angebotenen Produkten im Finanzmarkt ein „Gütesiegel“ verschafft. Insofern haben die Vertreter der BaFin auch darauf hingewiesen, dass die Eigenverantwortlichkeit der Anlageentscheidung beim Kunden zu verbleiben hat. Eine „Vollkaskomentalität“ auf Anlegerseite soll durch die neuen Regeln nicht befördert werden.
Die neuen Regeln für die Anlageberatung gehen in die richtige Richtung. Allerdings hat auch das „Stöhnen“ der Banken und Finanzdienstleister über die fortschreitende Regulierung einerseits und die daraus resultierenden hohen Kosten andererseits seine Berechtigung. Insofern soll der Blick auf einen Aspekt gerichtet werden, der in der öffentlichen Diskussion als ein maßgeblicher Aspekt im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes weitgehend unberücksichtigt bleibt.
Dieser Aspekt heißt Vertrauen.
Immer wieder geht es um Vertrauen und darum, in welchem Maße es gerechtfertigt, inwieweit es gar Grundlage ist und ab wann es zur Naivität mutiert. Um Vertrauen werben Banken und Finanzdienstleister mit großem Aufwand. Das Vertrauen wird jedoch in seiner tatsächlichen Auswirkung auf Schäden im Bereich der Finanzgeschäfte unterschätzt.
Grundsätzlich ist Vertrauen positiv und es ist notwendig, besonders am Anfang einer Beziehung. In unserer arbeitsteiligen Welt ist Vertrauen unerlässlich. Vertrauen ist aber, wie Niklas Luhmann zutreffend formulierte, „eine riskante Vorleistung, für die es Mut und Zuversicht braucht“. Aber warum spielt das Vertrauen im Anlegerschutz eine solch herausragende Rolle? Um dies zu verdeutlichen, genügt ein kurzer Rückblick auf die Entwicklung des Finanzmarktes.
Gegenläufige Interessen zwischen Bank und Kunden
Noch vor drei Jahrzehnten waren Bankgeschäfte einfach Geschäfte. Man tätigte diese Geschäfte und erhielt eine Gegenleistung. Die war damals noch relativ transparent. Heute herrscht Intransparenz und das ins besondere bei der Kostenstruktur vieler Produkte. Die gemeinten Produkte sind Zertifikate, Derivate, Anleihen u.ä., also Produkte, bei denen ein Kunde nicht nachvollziehen kann, wie hoch die eigene Marge der Bank ist. Der Kunde kann nicht erkennen wie hoch das eigene Interesse der Bank bei der Empfehlung bestimmter Produkte an den Kunden ist.
Nicht nur die fortschreitende Komplexität der Produkte erfordert eine Beratung. Die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland hat schon 1993 ein Beratungsverhältnis zwischen Bank und Kunde statuiert (sog. „Bond-Urteil“ des BGH). Die Beratung hat sich am Interesse der zu Beratenden zu orientieren. Das ist in andere Beratungsverhältnissen auch so. Der Kunde ist auf die Beratung der Bank angewiesen, er vertraut auf die Richtigkeit der Beratung und auf die Beratung in seinem Interesse und das darf er auch.
Jetzt wird das Spannungsverhältnis zwischen dem bankeigenen Interesse am Verkauf bestimmter Produkte und der vorgeschriebenen Wahrung des Kundeninteresses immer größer. Je größer dieser Interessenkonflikt wird, desto weniger Berechtigung hat das Vertrauensverhältnis, das grundsätzlich zwischen Bank und Kunde bestehen muss. Wenn bankenseits Vertriebsdruck zum Verkauf entsteht oder ein persönliches Anreizsystem für die Bankmitarbeiter bei einem erfolgreichen Verkauf bestimmter Produkte installiert wird, bleibt für die erforderliche Wahrung des Kundeninteresses bei der Empfehlung der Produkte kein Raum. Vorhandenes Vertrauen wird hier regelmäßig ausgenutzt und damit beschädigt.
Der Zwiespalt ist also perfekt. Die Banken werben um Vertrauen („Vertrauen ist der Anfang von Allem“ warb die Deutsche Bank 1996) und suggerieren ein Handeln im Kundeninteresse. Schließt der Kunde allerdings ab, wird er von der Bank im Anschluss darauf hingewiesen, er habe doch erkennen müssen, dass die Bank Geld verdienen wolle. Die Bank argumentiert weiter, dass deshalb eine Aufklärung über die Höhe des Verdienstes so also nicht nötig sei.
Es ist an der Zeit, Banken und Finanzdienstleister an den eigenen Darstellungen zu messen. Denn wenn das eigene Interesse der Banken für den Kunden so klar erkennbar ist, dann kann ein klarer und eindeutiger Hinweis auf die Interessenlage Banken nicht stören.
Ein klarer Hinweis genügt
Wenn auch Gesundheitsschäden nicht mit Schäden aus Anlageverlusten vergleichbar sind, könnte ein deutlicher Warnhinweis auf den Verkaufsprospekten oder Produktunterlagen einer Kapitalanlage oder eines vergleichbaren Bankprodukts sinnvoll sein. So wie beispielsweise auf Zigaretteschachteln. Mit dem Hinweis,
„Vorsicht, die Bank verfolgt mit dem Verkauf / der Vermittlung dieses Produktes auch eigene Umsatzinteressen.“
oder
„Achtung! Umsatzinteressen der Bank beeinflussen den Verkauf von Anlageprodukten“
(Alternativ: „Vorsicht, mit dem Verkauf / der Vermittlung dieses Produktes wollen wir einen Teil Ihres Geldes zu unserem Geld machen“)
würde jeder Kunde auf das bestehende Eigeninteresse der Bank bei dem Verkauf des Produktes hingewiesen worden. Der Kunde wäre so sensibilisiert, sich nach der Höhe des Eigeninteresses zu erkundigen. Das Prinzip ist simpel: Je höher das Eigentinteresse der Bank (weil gewinnbringend), desto geringer die Beachtung des Kundeninteresses.
Eines steht fest: Die Kosten einer Kapitalanlage müssen immer erst durch die Entwicklung des Marktes verdient werden, bevor eine Rendite erzielt werden kann. Wenn also, wie es zutreffender Weise vorgesehen ist, der Kunde eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen soll, ob er der Empfehlung seines Beraters folgt oder nicht, muss er sich eine realistische Einschätzung über die ihm damit entstehenden Kosten bilden können.
Ein zu hohes oder gar blindes Vertrauen in die Empfehlung eines Finanzberaters ist nicht gerechtfertigt. Dieses Vertrauen ist im Bereich der Finanzberatung die oben zitierte riskante Vorleistung, die aufgrund der gegenläufigen Interessen oft zu einem Kapitalverlust führt. Keine wie auch immer geartete Regulierung kann bei zu hohem Vertrauen Abhilfe schaffen.
Im Grunde genommen ist eine Sensibilisierung des Kunden also auch im Interesse der Banken, weil dann eine kostenintensive und noch detailliertere Regulierung überflüssig würde.
Sep
05
2011
Der Preis für die Milliarden
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In der Jahrespressekonferenz am Anfang des Jahres ließ Herr Ackermann verlauten, dass es gelte 10 Mrd. operativen Vorsteuergewinn einzufahren. Eine Information, die jeden Aktionär das Freudenwasser in die Augen treibt. Shareholder-Value um jeden Preis lautet die Devise.
Am 02.09.2011 kann man in der Financial Times Deutschlands (www.ftd.de) lesen, dass Herr Ackermann Sparpläne hat. Er will sich wappnen, damit auch ja die 10 Mrd. Euro operativer Vorsteuergewinn nicht gefährdet werden. So kündigt er an, Kosteneinsparungen in der Belegschaft zu realisieren – bis zu 2 Mrd. will er so wegsparen. Und in welchem Bereich? Primär im Bereich Investmentbanking, aber dieser, so Ackermann am Anfang des Jahres, soll 7,5 Mrd. von den 10 Mrd. allein verdienen. Wie das geht, liest sich in der Präsentation der Deutschen Bank so:
„Optimieren, Vernetzen, Wachsen“ – ganz einfach. Goldene Regel sozusagen – Personal kürzen, besseres Cross-Selling (also den Kunden so richtig „ausschöpfen“) und das Produktangebot verbessern (noch komplexer, noch gefährlicher).
Nun stellt sich dem geneigten Leser die Frage: Welche Auswirkungen hat das? Weniger Personal – gleiche Gewinnerwartungen – schwierigere wirtschaftliche Gesamtsituation … Wird es dazu kommen, dass auf noch aggressivere Art und Weise noch komplexere und riskantere Finanzprodukte auf den Markt kommen? Das Geld muss ja irgendwoher kommen – die Deutsche Bank produziert ja keine Reifen oder Porzellankopfpüppchen, die dann verkauft werden. Die Deutsche Bank verkauft Risiken, die sie selbst durch Kreation produziert. Das Gute für die Bank: Sie kennt die Formel – weiß um das Wirken der Kräfte des Marktes auf spekulative Finanzderivate (einem wesentlichen Bestandteil des Investmentbanking). Wer es nicht weiß und häufig nicht ausreichend aufgeklärt wird, sind die Investoren, die schnell erkennen müssen, dass sie Geschädigte sind. Da schiebt sich dann der lange Schatten des Investmentbanking wie eine Wolke vor einen als sonnendurchflutet verkauften Himmel. Der Schatten ist so lang, dass die Verluste zum Teil ruinös sind und weit über dem Totalverlust wuchern.
Fazit ist – gerade auch mit der Machtübergabe an Anshu Jain (Mai 2012) ist davon auszugehen, dass es eben nicht zu einer Humanisierung im Geschäft der Deutschen Bank kommt, sondern die Kreativität bei den Bankern zunimmt – oder besser: zunehmen muss. Denn eines wird das Ziel von Jain werden: raus aus dem Vergleich mit Ackermann und eigene Geschichte schreiben.
Es ist jedem Kunden – insbesondere denen mit Vermögen – zu raten, äußerst sensibel die Angebote seiner Bank zu prüfen. Eine wundersame Geldvermehrung gibt es eben nicht.
Die Deutsche Bank hat mit Stand vom 31.12.2010 – allein von „vermögenden Kunden“ (die Definition liegt hier nicht vor, wer als vermögend zählt) – 123 Mrd. Euro verwaltet.
Aug
01
2011
Die „Regenmacher“ – die Renaissance der spekulativen Finanzderivate
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Seit einer Woche ist die Meldung raus: Anshu Jain (48) ist Teil der Doppelspitze der Deutschen Bank. Zusammen mit Jürgen Fitchen (63) wird er sich ab Mai 2012 um die Gewinnmaximierung der Bank kümmern.
In der Jahrespressekonferenz der Deutschen Bank am Anfang des Jahres hatte Vorstandschef Josef Ackermann einen Vorsteuergewinn von zehn Milliarden Euro als Ziel für das Jahr 2011 erklärt. Nach den ersten beiden Quartalberichten liegt die Deutsche Bank mit einem Vorsteuergewinn auf Kurs, auch wenn das zweite Quartal schlechter abschnitt als gedacht. Den Löwenanteil an den Gewinnen der Bank soll dabei das Investmentbanking bringen. Und da wo einer verdient, da muss ein anderer zahlen.
Jain ist Investmentbanker – ein risikofreudiger, ja geradezu aggressiver Investmentbanker. Er und seine Mannen strukturieren hoch komplexe Finanzderivate und verkaufen diese in Massen. Dabei wirken die einstrukturierten Hebel häufig wie Brandbeschleuniger und erzeugen bei Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen teils irreversible finanzielle Schäden.
Die Verkaufsmethodik ist häufig geprägt von einer gewissen Aggressivität gepaart mit einem Vertrauensmissbrauch.
So verkaufte die Deutsche Bank seit dem Jahr 2005 beispielsweise vermehrt den sog. Spread Ladder Swap. Die Deutsche Bank lockte mit dem Argument der „Zinsoptimierung“. Dass das Produkt, insbesondere im kommunalen Bereich, völlig ungeeignet war, interessierte nicht. Auch vor dem Spekulationsverbot hielt man fest die Augen zu und vermittelte gar, dass ein Engagement ein klares Zeichen für modernes Zinsmanagement sei.
Lt. Aussage der Deutschen Bank wurde dieses einzelne Produkt mehr als 700 Mal verkauft. Der Schaden beläuft sich nach Schätzungen auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Ein erstes Bundesgerichtsurteil vom März 2011 verurteilte die Bank vollumfänglich. Sie musste an einen Mittelständler Schadensersatz in voller Höhe zahlen.
Jetzt wo Anshu Jain noch mehr Entscheidungskompetenz übertragen bekommt, ist davon auszugehen, dass hochkomplexe Derivate den Markt überschwemmen, deren Risiken für die Bank begrenzt, für den Kunden allerdings häufig ohne jede Begrenzung sind. Wir warnen vor Produkten, deren Komplexität nicht begreifbar ist.
Ob die Deutsche Bank ein Fels in der Brandung ist, oder ein Eisberg, den man dringend umschiffen sollte, bleibt die Frage.
Nov
03
2010
Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds
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Nach dem DEGI EUROPA und dem KANAM US GRUNDINVEST geht nun auch der MORGAN STANLEY P2 VALUE in die Liquidation. Ob und wie viel die geschädigten Anleger nach der Abwicklung zurück erhalten, ist völlig offen. Viele andere offenen Immobilienfonds wie der DEGI INTERNATIONAL, der AXA IMMOSELECT oder der SEB IMMOINVEST sind noch geschlossen Das bedeutet, die Anleger kommen zwei Jahre nicht an ihre Einlage heran.
Banken und Anlageberater können für die Schäden der Anleger in Anspruch genommen werden. Sie hätten über die Risiken der Fonds umfassend aufklären müssen. Insbesondere musste den Kunden mitgeteilt werden, dass offene Immobilienfonds schließen und die Rückzahlung aussetzen können. Auch die Information über das Risiko der Abwicklung ist ein Muss, wenn nicht ausreichend Liquidität zur Auszahlung vorhanden ist. Schließlich darf das Totalverlustrisiko oder die Zahlung von Provisionen nicht verschwiegen werden.
Wegen der Verjährungsproblematik sollten Schadensersatzansprüche umgehend geprüft werden.
Aug
10
2010
Schrottimmobilien und (k)ein Ende
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Insbesondere Mitte der 90er Jahre hatten Wohnungsbauunternehmen Eigentumswohnungen unter Zwischenschaltung von Strukturvertrieben in großem Umfang vertrieben. Die Preise waren vollkommen überteuert. Oftmals erfolgte die Geschäftsanbahnung im Wege des wettbewerbswidrigen „cold callings“ oder direkt am Arbeitsplatz. Termine bei kooperativen Notaren wurden rasch und zu ungewöhnlichen Tageszeiten gefunden. Banken finanzierten nur zu gerne in Kenntnis von der Überteuerung in sonst unüblichem Umfang. Insbesondere die Badenia Bausparkasse war für ihre Zusammenarbeit mit der Vermittlergruppe Heinen & Biege in die Kritik geraten. Die Schlagworte von der „Schrottimmobilie“, dem „Mitternachtsnotar“ und dem „institutionalisierten Zusammenwirken“ waren geboren. (weiterlesen…)
Aug
10
2010
Colibri, Cobold und andere Credit Linked Notes
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Schadensersatz wegen Kreditausfallversicherungen durch Privatanleger:
Zunehmend empfehlen Kreditinstitute ihren Kunden Anlageprodukte, bei denen der Kunde der Bank eine Kreditausfallversicherung gibt. Das bedeutet, dass der Kunde das Risiko trägt, dass einer oder mehrere Schuldner der Bank zahlungsunfähig werden.
Das Geschäft der Kreditinstitute ist der Handel mit Risiken. In ihren Büchern haben Banken und Sparkassen viele Kreditrisiken, die entstehen, wenn die Bank einem Schuldner einen Kredit einräumt. Zwar hat die Bank als Gläubiger die Bonität des Schuldners in der Regel überprüft und sich Sicherheiten für die Rückzahlung geben lassen, oftmals ändert sich aber die Bonität des Schuldners oder die Werthaltigkeit der Sicherheiten. Dann entsteht für die Bank eine offene Risikoposition. (weiterlesen…)
Mai
31
2010
Schadensersatz wegen Harvest Swap und Momentum Swap
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Deutsche Banken verkaufen ihren Kunden häufig strukturierte Finanzprodukte. Die Kreditinstitute lassen derartige Finanzinstrumente von Finanzmathematikern in ihren Research-Abteilungen entwickeln. Dabei setzt die Bank Wahrscheinlichkeitsrechnungen und Risikomodelle ein, um ihren eigenen Gewinn von Anfang an in das Finanzprodukt einzubauen (einzustrukturieren). (weiterlesen…)
Mai
31
2010
Cobold und kein Ende
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Wie die Landesbank Baden Württemberg auf Kosten des deutschen Kleinanlegers in der Griechenlandkrise Geschäfte macht.
Nachdem verschiedene Gerichte die von der DZ Bank ausgegebene Cobold Anleihen als für den Anleger undurchsichtig und irreführend bezeichnet haben, hätte man erwartet, dass die Banken künftig ihre Finger von diesen Produkten lassen. Die Landesbank Baden Württemberg (LBBW) nicht. Sie lässt sich mit diesem Konstrukt ihr Länderrisiko Griechenland und das anderer wackeliger EU-Länder absichern. Der durchschnittliche Anleger bemerkt dies nicht und erhält auch keine angemessene Prämie für das übernommene Risiko. (weiterlesen…)
Mai
31
2010
Gute Ernte? Schadensersatz bei HARVEST Produkten
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Unter dem Namen „Harvest“ (Englisch für Ernte) vertreibt die Deutsche Bank eine Produktfamilie von strukturierten Finanzprodukten. Hierzu zählen das Harvest Zertifikat, der Harvest Swap und der Harvest Fonds
Allen drei Produkten ist gemeinsam, dass sich der Geschäftserfolg vom sogenannten „Harvest Index“ ableitet, einer fiktiven Anlagestrategie (eine Art Computersimulation). Beim Harvest Index wird eine Carry-Strategie verfolgt, bei der die Zinsdifferenzen von unterschiedlichen Währungsräumen genutzt werden sollen. Dabei besteht ein Zins- und Währungsrisiko. (weiterlesen…)
Mai
26
2010
Heißer Stuhl: Strafrechtliche Verpflichtung des Compliance – Officers
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Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17.07.2009 zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des „Compliance-Officers“ hat für große Aufregung gesorgt. In dem Urteil hat der BGH dem Compliance-Beauftragten seine Aufgaben und Pflichten zur Vermeidung einer strafrechtlichen Haftung deutlich nahe gelegt. (weiterlesen…)