Dez
12
2011
Vertrauen ist der Anfang von allem?
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Am 5. Oktober 2011 veranstaltete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das 2. Verbraucherschutzforum in Bonn. Inhalt des Treffens waren u.a. die neuen Regeln für die Anlageberatung und der Schutz der Verbraucherinteressen bei der Kapitalanlage. Diese neuen Regeln für die Anlageberatung zeigen die Entwicklung im Anleger- und Verbraucherschutz auf und den Bedarf für ein Vertrauens-Siegel.
Fortschritt im Anleger- und Verbraucherschutz
Seitens der BaFin wird allerdings von Weiterentwicklung des Anleger- und Verbraucherschutzes regelmäßig darauf hingewiesen, dass die BaFin als Behörde keinen individuellen Anleger- und Verbraucherschutz betreibt. Ziel ist vielmehr eine Aufsicht über das Finanzgewerbe und daraus resultierend ein kollektiver Anleger- und Verbraucherschutz. Unter Mithilfe der BaFin soll der Anleger- und Verbraucherschutz institutionalisiert werden. Auch wenn sich eine Vielzahl geschädigter Anleger einen individuellen Schutz wünscht, könnte die BaFin bei diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Darüber hinaus ist ausgeschlossen, dass die BaFin als „Finanzmarktwächter“ auftritt und angebotenen Produkten im Finanzmarkt ein „Gütesiegel“ verschafft. Insofern haben die Vertreter der BaFin auch darauf hingewiesen, dass die Eigenverantwortlichkeit der Anlageentscheidung beim Kunden zu verbleiben hat. Eine „Vollkaskomentalität“ auf Anlegerseite soll durch die neuen Regeln nicht befördert werden.
Die neuen Regeln für die Anlageberatung gehen in die richtige Richtung. Allerdings hat auch das „Stöhnen“ der Banken und Finanzdienstleister über die fortschreitende Regulierung einerseits und die daraus resultierenden hohen Kosten andererseits seine Berechtigung. Insofern soll der Blick auf einen Aspekt gerichtet werden, der in der öffentlichen Diskussion als ein maßgeblicher Aspekt im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes weitgehend unberücksichtigt bleibt.
Dieser Aspekt heißt Vertrauen.
Immer wieder geht es um Vertrauen und darum, in welchem Maße es gerechtfertigt, inwieweit es gar Grundlage ist und ab wann es zur Naivität mutiert. Um Vertrauen werben Banken und Finanzdienstleister mit großem Aufwand. Das Vertrauen wird jedoch in seiner tatsächlichen Auswirkung auf Schäden im Bereich der Finanzgeschäfte unterschätzt.
Grundsätzlich ist Vertrauen positiv und es ist notwendig, besonders am Anfang einer Beziehung. In unserer arbeitsteiligen Welt ist Vertrauen unerlässlich. Vertrauen ist aber, wie Niklas Luhmann zutreffend formulierte, „eine riskante Vorleistung, für die es Mut und Zuversicht braucht“. Aber warum spielt das Vertrauen im Anlegerschutz eine solch herausragende Rolle? Um dies zu verdeutlichen, genügt ein kurzer Rückblick auf die Entwicklung des Finanzmarktes.
Gegenläufige Interessen zwischen Bank und Kunden
Noch vor drei Jahrzehnten waren Bankgeschäfte einfach Geschäfte. Man tätigte diese Geschäfte und erhielt eine Gegenleistung. Die war damals noch relativ transparent. Heute herrscht Intransparenz und das ins besondere bei der Kostenstruktur vieler Produkte. Die gemeinten Produkte sind Zertifikate, Derivate, Anleihen u.ä., also Produkte, bei denen ein Kunde nicht nachvollziehen kann, wie hoch die eigene Marge der Bank ist. Der Kunde kann nicht erkennen wie hoch das eigene Interesse der Bank bei der Empfehlung bestimmter Produkte an den Kunden ist.
Nicht nur die fortschreitende Komplexität der Produkte erfordert eine Beratung. Die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland hat schon 1993 ein Beratungsverhältnis zwischen Bank und Kunde statuiert (sog. „Bond-Urteil“ des BGH). Die Beratung hat sich am Interesse der zu Beratenden zu orientieren. Das ist in andere Beratungsverhältnissen auch so. Der Kunde ist auf die Beratung der Bank angewiesen, er vertraut auf die Richtigkeit der Beratung und auf die Beratung in seinem Interesse und das darf er auch.
Jetzt wird das Spannungsverhältnis zwischen dem bankeigenen Interesse am Verkauf bestimmter Produkte und der vorgeschriebenen Wahrung des Kundeninteresses immer größer. Je größer dieser Interessenkonflikt wird, desto weniger Berechtigung hat das Vertrauensverhältnis, das grundsätzlich zwischen Bank und Kunde bestehen muss. Wenn bankenseits Vertriebsdruck zum Verkauf entsteht oder ein persönliches Anreizsystem für die Bankmitarbeiter bei einem erfolgreichen Verkauf bestimmter Produkte installiert wird, bleibt für die erforderliche Wahrung des Kundeninteresses bei der Empfehlung der Produkte kein Raum. Vorhandenes Vertrauen wird hier regelmäßig ausgenutzt und damit beschädigt.
Der Zwiespalt ist also perfekt. Die Banken werben um Vertrauen („Vertrauen ist der Anfang von Allem“ warb die Deutsche Bank 1996) und suggerieren ein Handeln im Kundeninteresse. Schließt der Kunde allerdings ab, wird er von der Bank im Anschluss darauf hingewiesen, er habe doch erkennen müssen, dass die Bank Geld verdienen wolle. Die Bank argumentiert weiter, dass deshalb eine Aufklärung über die Höhe des Verdienstes so also nicht nötig sei.
Es ist an der Zeit, Banken und Finanzdienstleister an den eigenen Darstellungen zu messen. Denn wenn das eigene Interesse der Banken für den Kunden so klar erkennbar ist, dann kann ein klarer und eindeutiger Hinweis auf die Interessenlage Banken nicht stören.
Ein klarer Hinweis genügt
Wenn auch Gesundheitsschäden nicht mit Schäden aus Anlageverlusten vergleichbar sind, könnte ein deutlicher Warnhinweis auf den Verkaufsprospekten oder Produktunterlagen einer Kapitalanlage oder eines vergleichbaren Bankprodukts sinnvoll sein. So wie beispielsweise auf Zigaretteschachteln. Mit dem Hinweis,
„Vorsicht, die Bank verfolgt mit dem Verkauf / der Vermittlung dieses Produktes auch eigene Umsatzinteressen.“
oder
„Achtung! Umsatzinteressen der Bank beeinflussen den Verkauf von Anlageprodukten“
(Alternativ: „Vorsicht, mit dem Verkauf / der Vermittlung dieses Produktes wollen wir einen Teil Ihres Geldes zu unserem Geld machen“)
würde jeder Kunde auf das bestehende Eigeninteresse der Bank bei dem Verkauf des Produktes hingewiesen worden. Der Kunde wäre so sensibilisiert, sich nach der Höhe des Eigeninteresses zu erkundigen. Das Prinzip ist simpel: Je höher das Eigentinteresse der Bank (weil gewinnbringend), desto geringer die Beachtung des Kundeninteresses.
Eines steht fest: Die Kosten einer Kapitalanlage müssen immer erst durch die Entwicklung des Marktes verdient werden, bevor eine Rendite erzielt werden kann. Wenn also, wie es zutreffender Weise vorgesehen ist, der Kunde eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen soll, ob er der Empfehlung seines Beraters folgt oder nicht, muss er sich eine realistische Einschätzung über die ihm damit entstehenden Kosten bilden können.
Ein zu hohes oder gar blindes Vertrauen in die Empfehlung eines Finanzberaters ist nicht gerechtfertigt. Dieses Vertrauen ist im Bereich der Finanzberatung die oben zitierte riskante Vorleistung, die aufgrund der gegenläufigen Interessen oft zu einem Kapitalverlust führt. Keine wie auch immer geartete Regulierung kann bei zu hohem Vertrauen Abhilfe schaffen.
Im Grunde genommen ist eine Sensibilisierung des Kunden also auch im Interesse der Banken, weil dann eine kostenintensive und noch detailliertere Regulierung überflüssig würde.