Direkt zum Inhalt

Kommunen und Länder.

Die Komplexität der Finanzmärkte macht auch vor Kommunen und Ländern nicht Halt. Wir unterstützen Sie bei Ihren speziellen Fallgestaltungen und finden die Lösung.

Zinssteuerung, Einsatz von Derivaten, Umgang mit negativen Zinsen. Kommunen und Länder agieren am Finanzmarkt unter besonderen Vorzeichen. Auch kommunale Versorgungsunternehmen unterliegen kommunalen Vorgaben. Durch erfolgreiche Vertretung und jahrelange Erfahrung in diesem Bereich können wir uns bestens auf die Besonderheiten einlassen und diese bei unserer Tätigkeit berücksichtigen.

Wir stehen für Fachtagungen, Ausschusssitzungen und Expertenrunden sowie für Fragen zu alternativen Finanzierungsinstrumenten des kommunalen Bank- und Kapitalmarktrechts zur Verfügung; so auch beispielsweise bei Fragen der Rekommunalisierung.

Dies könnte Sie auch interessieren.


Ähnliche Beiträge:
13.04.21 - Mit Urteil des LG München I vom 13.04.2021 (Az. 3 O 6368/12) wurde die Klage der Bank Hauck & Aufhäuser wegen ausstehender Zahlungen aus Swaps abgewiesen... mehr
13.04.21 - Mit Urteil des LG München I vom 13.04.2021 (Az. 3 O 16545/17) wurde der Klage der Stadt Füssen gegen Hauck & Aufhäuser vollumfänglich stattgegeben... mehr
02.08.18 - Im Februar 2015 war die Gemeinde B….. vor dem Landgericht Berlin noch mit ihrer Klage gegen die Dexia Kommunalbank gescheitert. Es sollten gezahlte Zinsen von... mehr

Kontakt.

Foto von der ROESSNER.
kanzleiNullum Spamschutz@Nullum SpamschutzroessnerNullum Spamschutz.Nullum Spamschutzde
+49 (0)89 998922 - 0
+49 (0)89 998922 - 33
Für ein unverbindliches Erstgespräch teilen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten mit:

ROESSNER. | www.roessner.de