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Allgemeine Beratung, Kredite und Negativzinsen.

Auch präventiv können Sie Schäden vermeiden!

Wir können bei allen Geschäften des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten und z.B. Kreditgespräche mit Ihrer Bank begleiten. Wir prüfen Ihre Zinsabrechnungen auch im Zusammenhang mit Negativzinsen.

Kreditgespräche mit der Bank sind oft schwierig. Hier brauchen Sie jemanden, der Ihre Interessen vertritt, sei es bei den Zinsverhandlungen oder den Vertragsklauseln. In vielen Fällen konnten wir unseren Mandanten zu günstigeren Zinsen verhelfen, z.B. durch Einsatz  des sog. Widerrufs-Jokers. Viele Kreditverträge enthalten falsche Widerrufsbelehrungen, unwirksame Vertragsklauseln und Bearbeitungsgebühren. Dies gibt erheblichen Verhandlungsspielraum.

Auch die derzeitigen Negativzinsen am Markt haben konkrete Folgen für Kreditverträge. Am 21.04.2015 wurde der 3-Monats-Euribor erstmals negativ und mit minus 0,001 % ermittelt. Heute beträgt der 3-Monats-Euribor sogar schon minus 0,324 %. Dies führt dazu, dass sich in so manchem Kreditvertrag die Vorzeichen umkehren. Viele Kreditverträge, insbesondere solche mit Ländern, Kommunen und anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, die als besonders sicher gelten, sind variabel auf den Euribor verzinst zzgl. einer Kreditmarge für die Bank, die aufgrund der hohen Bonität des Schuldners zumeist sehr gering ausfiel. Dies führte in vielen Fällen schon dazu, dass sich aus der Zinsformel „Euribor plus Marge“ ein negativer Zinssatz ergibt. Hat nun die Bank diesen Zins an den Kunden zu zahlen? Aus unserer Sicht ganz klar: Ja!

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