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Picam: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sieben Verantwortliche

Der Verdacht eines Schneeballsystems wurde zuletzt immer lauter. Nun ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften gegen die Hauptakteure der Picam-Gruppe. Am 5. Februar 2018 kam es zu Hausdurchsuchungen in Berlin, München, Leipzig und in der Schweiz.

Rössner Rechtsanwälte liegen Unterlagen von Picam-Anlegern vor, die Rückschlüsse auf ein Schneeballsystem zulassen. Unter diesen Unterlagen befindet sich ein „Prüfungstestat“ eines Wirtschaftsprüfers aus Berlin. Darin werden der Piccor AG unglaubliche Traumrenditen attestiert. So soll es von 2002 bis 2010 durchschnittlich Renditen von rund 21,6 % gegeben haben. Selbst im Krisenjahr 2008 betrug die Rendite angeblich stolze 16,02 %.

Renditeversprechen unseriös

Zum Vergleich: Der Aktienindex DAX, DOW JONES und S+P 500 fielen im Verlustjahr 2008 um 30 % bis 40 %. Sogar renommierte Fonds, wie z.B. der Templeton Growth Fund oder Berkshire Hathaway von Warren Buffet, verloren rund 30 %. Noch nicht einmal der konservative Carmignac Patrimoine Fonds konnte im Krisenjahr 2008 einen Gewinn erzielen.
Auch Strategien mit der gleichen Technik wie sie im „PICCOR Handelsmodell“ beschrieben wurde, das sog. „Covered-Call-Writing“, verloren 2008 erheblich: der DAXPLUS COVERED CALL INDEX rund 30 %, der MADISON/CLAYMORE COVERED CALL & EQUITY STRATEGY sogar mehr als 40 %.
Es ist daher völlig ausgeschlossen, dass die angegebenen Renditen auf seriöse Weise zu erwirtschaften waren.
Darüber hinaus ist das in den Unterlagen beschriebene Handelsmodell von Piccor wenig transparent und sehr undurchsichtig. Es erinnert an die „Black Box“ im Madoff Schneeballsystem. So komme eine „komplexe Finanzmathematik“ zum Einsatz sowie „komplexe Testing-Systeme“. Eine nähere Erklärung dieser Begriffe bleibt Piccor schuldig.

Schadensersatzanspruch gegen Vermittler

Diese Ungereimtheiten müssen auch den rund 80 Vermittlern der Picam-Papiere aufgefallen sein. Es kommen daher Schadensersatzansprüche gegen diese in Betracht. Anlagevermittler sind nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, die empfohlene Anlage auf ihre Plausibilität hin zu prüfen. Sollten die Anlegergelder verschwunden bleiben, können Anleger hoffen, auf diesem Wege ihr Geld zurückbekommen.

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