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Alpha Ship GmbH MS „Castor“ & Co. KG

Landgericht Aachen weist Klage des Insolvenzverwalters Olaf Helmke auf Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen zurück

Mit Beschluss vom 21.09.2016 hatte das Amtsgericht Cuxhaven das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS „Castor” & Co. KG eröffnet und den Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser nahm den Beklagten, der sich im Jahr 1996 als Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt hatte, im Mai 2017 zunächst außergerichtlich auf Rückzahlung der erhaltenen Liquiditätsüberschüsse in Anspruch. Der Beklagte leistete nicht, so dass der Kläger den Klageweg beschritt, da die Rückzahlung seiner Ansicht nach erforderlich sei, um die Insolvenzforderungen der Gläubiger zu erfüllen.

Mit Urteil vom 14.03.2019 folgte das Landgericht Aachen unserer Rechtsauffassung und wies die Klage des Insolvenzverwalters als - derzeit - unbegründet ab. Dem Anspruch des Insolvenzverwalters stehe der Umstand entgegen, dass das Insolvenzverfahren masseunzulänglich und daher einzustellen sei, so das Landgericht Aachen in seiner Entscheidung. Eine Haftung des Beklagten würde erst für den Fall durchsetzbar werden, wenn es dem Kläger gelänge, Vermögen der Gesellschaft zu realisieren, mit dem die vorrangigen Masseverbindlichkeiten bedient werden könnten. 
 
Es zeigt sich erneut, dass Rückforderungsansprüche von Insolvenzverwaltern individuell zu prüfen sind. Sofern auch Sie Ansprüchen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen ausgesetzt sind, beraten wir Sie gern.

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