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Landgericht Aachen weist Klage des Insolvenzverwalters Olaf Helmke auf Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen zurück
Mit Urteil vom 14.03.2019 folgte das Landgericht Aachen unserer Rechtsauffassung und wies die Klage des Insolvenzverwalters als - derzeit - unbegründet ab. Dem Anspruch des Insolvenzverwalters stehe der Umstand entgegen, dass das Insolvenzverfahren masseunzulänglich und daher einzustellen sei, so das Landgericht Aachen in seiner Entscheidung. Eine Haftung des Beklagten würde erst für den Fall durchsetzbar werden, wenn es dem Kläger gelänge, Vermögen der Gesellschaft zu realisieren, mit dem die vorrangigen Masseverbindlichkeiten bedient werden könnten.
Es zeigt sich erneut, dass Rückforderungsansprüche von Insolvenzverwaltern individuell zu prüfen sind. Sofern auch Sie Ansprüchen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen ausgesetzt sind, beraten wir Sie gern.
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