Direkt zum Inhalt

Börsengang ja, nein, vielleicht ?

Verunsicherung bei den Aktionären der Deutsche Oel und Gas S.A.

Nachdem am 05.09.2017 das Listing der Klasse-B-Aktien der Deutsche Oel und Gas S.A. (kurz DOG S.A.) an der Börse in Riga zum 02.10.2017 angekündigt worden war, lautete die Ad-hoc Mitteilung drei Tage vor Handelsstart im Nasdaq Riga First North Market sodann: Der Vorstand der Börse Riga hat den Beschluss widerrufen, die Klasse-B-Aktien der DOG S.A. werden doch nicht zum Handel zugelassen. Die Folge war Enttäuschung und Verunsicherung bei den Aktionären. Was steckt tatsächlich hinter dem Ganzen Hin und Her? Mit Schreiben vom 04.10.2017 wandte sich die DOG S.A. an ihre Aktionäre mit dem Hinweis, „Beschwerden und Falschaussagen einiger Aktionäre“ hätten zu dem Widerruf geführt. Die Bedenken der Börse hätten zwischenzeitlich bereits wieder ausgeräumt werden können und die DOG S.A. dürfe einen neuen Zulassungsantrag stellen, so die DOG S.A.. Dieser werde nunmehr bis Ende des Jahres angestrebt. Die Hinhaltetaktik geht also weiter. Bedauerlicherweise bleibt den Aktionären vorerst wohl nichts anderes übrig, als abzuwarten.

Den sog. Zwangsaktionäre der DOG S.A., deren Beteiligungen in Klasse-D-Aktien umgewandelt wurden, bleibt indes die Möglichkeit, über eine Schadensersatzklage aufgrund unvollständiger und irreführender Angaben im Emissionsprospekt ihre Beteiligungssumme zurückzuerhalten. Wer das Prozessrisiko scheut und vorerst keine eigene Klage einreichen möchte, kann die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) abwarten und seine Ansprüche anmelden. Durch die vergleichsweise kostengünstige Anmeldung von Ansprüchen wird die Verjährung gehemmt. Betroffene können in diesem Fall den Ausgang des Musterverfahrens abwarten und sich im Anschluss für oder gegen eine Klage entscheiden.

Ein Musterverfahren wird dann durchgeführt, wenn innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mindestens zehn gleichlautende Anträge auf Durchführung eines solchen Verfahrens im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Da für jeden Fonds und jede Namensschuldverschreibung ein eigenes KapMuG-Verfahren durchgeführt werden muss, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob und wann es tatsächlich zu einem Musterverfahren kommt. Den US Öl- und Gasfonds XVII betreffend wurden bereits zehn gleichlautende Anträge gestellt, neun sind derzeit im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es ist daher absehbar, dass für diesen Fonds ein Musterverfahren durchgeführt werden wird.

 

Ansprechpartner.

+49 (0)89 998922 - 0
+49 (0)89 998922 - 33

Kontakt.

Für ein unverbindliches Erstgespräch teilen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten mit:

ROESSNER. | www.roessner.de