DS Rendite Fonds Nr. 56 MS Cape Campbell
Urteil des HansOLG - Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Ausschüttungsrückforderung
Am 29.08.2013 wurde wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren über die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13198 eingetragene DS-Rendie-Fonds Nr. 56 Cape Campbell GmbH & Co. Containerschiff KG eingetragen. Die Klage des zum Insolvenzverwalters ernannten Rechtsanwaltes Veit Schwierholz auf Ausschüttungsrückzahlung gegen Kommanditisten blieb vor den HansOLG erfolglos.
Nach Auffassung des HansOLG besteht kein Anspruch, da die vorhandenen Insolvenzmasse zur Gläubigerbefriedigung ausreichend ist, um die festgestellten und bestrittenen Insolvenzforderungen zu befriedigen. Entscheidend für die Urteilsfindung war, dass Kommanditisten für Massekosten und Masseverbindlichkeiten nicht haften, da die nicht zur Sondermasse aus Kommanditistenzahlungen gehördende übrige Insolvenzmasse eben nicht vorrangig für die Tilgung von Massekosten und Masseverbindlichkeiten aufgewendet werden muss und kann. Denn dies hätte letztlich doch eine wertmäßige Haftung der Kommanditisten für Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Folge.
Sind auch Sie Kommanditist der DS Rendite Fonds Nr. 56 MS Cape Campbell und Ansprüchen des zum Insolvenzverwalters ernannten Rechtsanwaltes Veit Schwierholz ausgesetzt, beraten wir Sie gern.
(Artikel vom 24.07.19)
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