Musterverfahren nach dem KapMuG betreffend US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG
Das Landgericht Stade hat am 14.12.2017 den 10. Antrag auf Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (kurz: KapMuG) betreffend die US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG im Klageregister veröffentlicht. Die Voraussetzungen für die Durchführung eines solchen Verfahrens liegen damit vor.
Das zuständige Oberlandesgericht wird in Kürze die Durchführung des Musterverfahrens öffentlich bekannt machen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine Frist von sechs Monaten, innerhalb dieser Frist können Ansprüche zum Musterverfahren angemeldet werden.
Die wesentlichen Vorteile der Anmeldung im Überblick:
- Die Anmeldung ist wesentlich kostengünstiger als ein Klageverfahren,
- durch die Anmeldung wird die Verjährung etwaiger Ansprüchen wirksam gehemmt,
- betroffene Anleger können die Entscheidung des Oberlandesgerichts über das Vorliegen von Prospektfehlern abwarten und müssen sich erst im Anschluss - je nach Ausgang des Musterverfahrens - für oder gegen eine eigene Klage entscheiden.
Das KapMuG sieht vor, dass sich der Anmelder durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muss. Gerne sind wir Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Ansprüche behilflich.
(Artikel vom 16.01.18)
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