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Wichtiger Erfolg im Swap-Streit für die Stadt Füssen

LG München bestätigt Falschberatung und Unwirksamkeit von Swaptions

Mit Urteil des LG München I vom 13.04.2021 (Az. 3 O 16545/17) wurde der Klage der Stadt Füssen gegen Hauck & Aufhäuser vollumfänglich stattgegeben

Die Stadt Füssen hatte die Bank auf Rückzahlung und Freistellung verklagt, nachdem ein Rechtsgutachten von ROESSNER. zu dem Ergebnis gekommen war, dass sowohl Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung als auch Rückzahlungs-/Freistellungansprüche wegen Unwirksamkeit der abgeschlossenen Swap-Geschäfte bestehen. Diese Vorgehensweise der Stadt Füssen hat sich nunmehr als berechtigt erwiesen.

1. Ausgangssituation

Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der Gesamtumstände zur Empfehlung der Swap-Geschäfte durch das Bankhaus Hauck & Aufhäuser hatte sich einerseits herausgestellt, dass der ehemalige Kämmerer der Stadt Füssen beim Abschluss der Swap-Geschäfte von den Mitarbeitern der Bank falsch beraten wurde. Andererseits wurde deutlich, dass Hauck & Aufhäuser entgegen der Zusicherungen im Rahmen der ursprünglichen Beratung den Abschluss kommunalrechtlich unzulässiger Swap-Geschäfte empfohlen hatte.

2. Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte

Im Rahmen des rechtsaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens versagte das Landratsamt Ostallgäu den streitigen Swaptions nach sorgfältiger Prüfung die Genehmigung. Daraus ergab sich die endgültige Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte, worauf sich die Stadt im Prozess ergänzend zu der Falschberatung berufen hatte.

3. Urteil vom 13.04.2021

Das Landgericht München I äußerte bereits im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 09.02.2021 die vorläufige Einschätzung, dass die Swap-Geschäfte der Stadt Füssen als unwirksam einzuordnen seien. Diese Einschätzung des Landgerichts ist jetzt die Grundlage für die Verurteilung des Bankhauses Hauck & Aufhäuser. Aufgrund der Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte muss die Bank ca. EUR 3 Mio. an die Stadt Füssen zurückzahlen. Darüber hinaus wird die Stadt Füssen von weiteren Zahlungspflichten von ca. EUR 3 Mio. befreit. Sämtliche Verfahrenskosten hat das Bankhaus Hauck & Aufhäuser zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/fuessen-landsberg-swap-geschaefte-prozess-muenchen-1.5263037

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