Lebensversicherer verfehlen Renditeversprechen: Ewiges Widerspruchsrecht bei Altverträgen
Viele Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1995 bis 2007 enthalten keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers.
Seit dem Grundsatzurteil konkretisiert sich die Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Widerspruch von Lebensversicherungen mehr und mehr. Mit Beschluss vom 27.09.2017 (Az. IV ZR 506/15) hat der BGH zuletzt ein Urteil des Landgerichts München I bestätigt und erneut zugunsten eines Versicherungsnehmers entschieden. Auch nach jahrelanger Vertragsdurchführung und Einsatz der Lebensversicherung als Kreditsicherheit kann der Versicherungsnehmer dem Abschluss seines Vertrages noch wirksam widersprechen. Zuvor hatte der BGH bereits festgestellt, dass selbst eine Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes einem späteren Widerspruch des Versicherungsnehmers nicht im Wege stehen.
Lebens- und Rentenversicherungsverträge sind in den Focus geraten, nachdem die Versicherungsunternehmen, welche ihren Kunden bei Abschluss hohen Renditen in Aussicht gestellt hatten, diese letztlich nicht erfüllen konnten. Die Zeitschrift Finanztest fand heraus, dass die Versicherungsnehmer bis zu 50 Prozent weniger Leistung erhalten als ihnen prognostiziert wurde. Bei vielen Kunden ist die Enttäuschung dementsprechend groß, nicht zuletzt, da die Verträge häufig zur Altersvorsorge abgeschlossen worden waren.
Ein wirksamer Widerspruch hat die vollständige Rückabwicklung des Versicherungsvertrages zur Folge. Neben der Rückzahlung sämtlicher Prämien umfasst der Anspruch des Versicherungsnehmers auch die Herausgabe von Zinsen und übersteigt die Höhe der vertraglich zugesicherten Versicherungsleistung oft um ein Vielfaches. Der Versicherungsnehmer muss sich lediglich die Kosten für ein etwaig mitversichertes Risiko in Abzug bringen lassen.
Unsere Empfehlung:
Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten.Kontaktieren Sie jetzt Ihren Ansprechpartner.
Ansprechpartner.
+49 (0)89 998922 - 33