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Anleger: Zielmarkt - BaFin konsultiert Auslegungsschreiben

Die BaFin hat den Entwurf eines Auslegungsschreibens zur Bestimmung der Anlegergruppe (Zielmarkt) in Verkaufsprospekten und in Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB) nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zur Konsultation gestellt. Darin konkretisiert sie, welche Angaben der Verkaufsprospekt und das VIB enthalten müssen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Inhalt zu erfüllen.

Seit dem 3. Januar 2018 ist in Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen die Anlegergruppe anzugeben, auf die die Vermögensanlage abzielt, vor allem im Hinblick auf den Anlagehorizont des Anlegers und seine Fähigkeit, Verluste zu tragen, die sich aus der Vermögensanlage ergeben könnten. Seit Mitte Juli ist aufgrund des Gesetzes zur Ausübung von Optionen nach der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze diese Angabe auch in das VIB aufzunehmen.
Das VIB ist eine Kurzinformation, quasi der „Beipackzettel“ der angebotenen Vermögensanlage. Es informiert den Anleger auf höchstens drei DIN-A4-Seiten über die wesentlichen Eigenschaften einer angebotenen Vermögensanlage. Dargestellt werden u. a.:
•    die Art und die genaue Bezeichnung der Vermögensanlage,
•    Anlagestrategie, Anlagepolitik und die Anlageobjekte,
•    Laufzeit und Kündigungsfrist,
•    Konditionen der Zins- und Rückzahlung,
•    die mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken,
•    die Aussichten für die vertragsgemäße Zins- und Rückzahlung unter verschiedenen Marktbedingungen,
•    mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten und Provisionen.

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