Direkt zum Inhalt

Greensill Bank: Was bedeutet das Zahlungsverbot u.a. für Kommunen?

Moratorium Greensill Bank - Risiken für die Einlagen

Die BaFin hat am 3. März 2021 ein Zahlungsverbot gegenüber der Greensill Bank AG angeordnet. Was bedeutet das für die Kunden der Bank?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 3. März 2021 ein Zahlungsverbot gegenüber der Greensill Bank AG angeordnet. Neben dem Zahlungsverbot wurde auch ein Veräußerungsverbot erlassen. Was bedeutet das für die Kunden der Greensill Bank? Die Bank darf nun keine Zahlungen mehr von Kunden annehmen oder auszahlen. Hintergrund des Zahlungsstopps ist die finanzielle Lage innerhalb der Greensill Bank. Bei einer Prüfung wurde festgestellt, dass die Bank keine Nachweise über bestimmte Forderungen bringen konnte. Wie bekommen die Kunden Ihre Einlagen zurück? Die Greensill Bank ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) angeschlossen. Dort sind Einlagen bis zu EUR 100.000 gesichert. In vielen Fällen wird dies nicht ausreichen. Die Greensill Bank ist aber noch Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. (BdB). Dort werden auch Einlagen gesichert, die über EUR 100.000 hinausgehen. Was bedeutet dies für Privatkunden? Privatanleger sind geschützt. Was bedeutet dies für Unternehmenskunden? Auch Geschäftskonten sind überwiegend geschützt. Probleme kann es allerdings für Konten von staatlichen Stellen und Kommunen sowie von Pensions- und Rentenfonds. Hier sieht das Einlagensicherungsgesetz sowie das Statut des Einlagensicherungsfonds Ausnahmen vor. ROESSNER entwickelt gerade Konzepte für die Rückführung auch solcher Einlagen. ROESSNER ist seit über 40 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigt und vertritt dabei ausschließlich die Interessen geschädigter Kunden und Anleger.

Dies könnte Sie auch interessieren.


Ähnliche Beiträge:
03.03.21 - Am 3. März 2021 ordnete die Finanzaufsicht Bafin ein Moratorium über die Greensill Bank an, wodurch keine Ein- und Auszahlungen mehr bei der von der Insolvenz... mehr
25.09.18 - Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 21.08.2018, Az.: 25 O 73/18, die Mercedes-Benz Bank AG wegen fehlerhafter Vertragsangaben zur Rückabwicklung... mehr
14.09.18 - Wegen niedriger Zinsen wollen weitere vier Sparkassen lukrative Sparverträge kündigen, zehn Sparkassen haben dies bereits getan.... mehr

Ansprechpartner.

Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
+49 (0)89 998922 - 0
+49 (0)89 998922 - 33

Kontakt.

Für ein unverbindliches Erstgespräch teilen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten mit:

ROESSNER. | www.roessner.de