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JACKY RICKMERS Schiffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG

Insolvenzverwalter Edgar Grönda fordert Ausschüttungen zurück. Zu Recht?

Rechtsanwalt Edgar Grönda von der Kanzlei Schultze & Braun wurde vom Amtsgericht Bremen zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der JACKY RICKMERS Schiffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG bestellt. In dieser Funktion fordert der Insolvenzverwalter nun von den Anlegern die Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen aus den Jahren 2006 - 2010 zurück.

Lassen Sie sich von dem Schreiben des Insolvenzverwalters nicht verunsichern oder aufgrund der Fristsetzung unter Druck setzen.

Der Insolvenzverwalter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, die Anleger auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen in Anspruch zu nehmen. Wir vertreten eine Vielzahl betroffener Anleger und haben in den meisten Fällen die Forderung des Insolvenzverwalters erfolgreich abwehren können. 

Wir empfehlen daher allen betroffenen Anlegern der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters nicht vorschnell nachzukommen, sondern zunächst die rechtliche und tatsächliche Grundlage der Rückforderung zu prüfen.

Aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die Anleger der JACKY RICKMERS Schiffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG die Rückzahlung der Ausschüttungen verweigern können und der Insolvenzverwalter die geforderten Rückzahlungen auf dem angedrohten Klageweg nicht erfolgreich durchsetzen können wird.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an, ob der Insolvenzverwalter die Ausschüttungen zu Recht oder zu Unrecht zurückverlangt.

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