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Krypto-Betrug mit Bitcoin und Mirror-Trades

Vorsicht vor mutmaßlichen Scheingewinnen Eine aktuelle Betrugsmasche wirbt mit schnellem Geld durch Krypto-Währungen und Spiegel-Geschäfte

 

Der Bitcoin-Krypto-Betrug

 

 

Was früher als sog. „Gewinnversprechen“ im Briefkasten landete, läuft heute über Bitcoin. Die Betrugsmasche ist aber die gleiche: Dem Opfer werden Gewinne vorgetäuscht, um es zu einer Vorauszahlung zu bewegen.

 

 

Der Krypto-Betrug ist sogar noch dreister. Teilweise erhalten die Täter sogar Zugriff auf den Rechner der Opfer und können sich quasi selbst am Vermögen des Kunden bedienen.

 

 

Wie läuft der Bitcoin-Scam ab?

 

 

Das ahnungslose Opfer wird meist über das Internet angeworben. Auf bekannten Online-Portalen und Social-Media-Seiten schalten die Betrüger Anzeigen und Werbevideos. Darin werben die Täter mit schnellen Gewinnen durch das Trading von Aktien, Währungen, insbes. Kryptowährungen, Rohstoffen, CFDs oder sonstigen Asset-Klassen. Somit werden die Kunden angelockt und ein erster Kontakt hergestellt.

 

 

Die Kommunikation läuft dann in der Regel über Messenger-Dienste ab. Die Täter benutzen dabei in der Regel deutsche Handy-Nummern, zumindest werden deutsche Rufnummern angezeigt, um ihrem Opfer einen seriösen Eindruck zu vermitteln.

 

 

Der Täter baut im Anschluss eine Vertrauensgrundlage auf. Familien-Fotos werden als vermeintlich eigenes Profil in den Messenger-Einstellungen platziert. Oftmals übersenden die Täter Kopien angeblicher Reisepässe oder Personalausweise, welche vermutlich selbst auf illegale Art erworben wurden oder schlicht mit einem Bildbearbeitungsprogramm erstellt sind. Kaum ein Kunde wird eine Passnummer auf seine Echtheit hin überprüfen.

 

 

In der Folge wird für den Kunden auf einer angeblichen Handelsplattform des Betrügers ein Handelskonto eingerichtet. Der Kunde wird zunächst aufgefordert, einen geringen Betrag, z.B. EUR 250, auf sein Handelskonto zu überweisen. Diese Überweisung erfolgt in der Regel noch klassisch über die Bank. Dann wird der Kunde auf die Internet-Seite des Betrügers gelotst.

 

 

Fake-Seite mit Schein-Gewinnen

 

 

Dort beginnt das angebliche Trading. Den Kunden werden in kürzester Zeit Gewinne vorgetäuscht und seine EUR 250 wachsen schnell auf mehrere Tausend Euro an. Tatsächlich existieren diese Gewinne überhaupt nicht. Es sind nur Schein-Gewinne. Die Internet-Seite, auf der der vermeintliche Handel betrieben wurde, ist reiner Fake.

 

 

So getäuscht  glaubt das Opfer an das schnelle Geld und der Täter nutzt das aus. Er überredet den Kunden, nun einen höheren Betrag auf sein Handelskonto zu übertragen. Nur diesmal soll das Ganze über Bitcoin laufen. Hierzu solle der Kunde ein Konto bei einem Anbieter von Bitcoin-Konten einrichten.

 

 

Späh-Software eingesetzt

 

 

Der Betrüger ist bei der Einrichtung dieses Bitcoin-Kontos gerne behilflich. Durch eine Software zur Fremdsteuerung schaltet er sich mit Zustimmung des gutgläubigen Kunden in den Rechner seines Opfers zu und erhält nun Zugang zu vielen persönlichen Daten des Opfers, teilweise sogar zu gespeicherten Passwörtern.

 

Das Opfer überweist zunächst weitere Geldbeträge auf sein Bitcoin-Konto und von dort weiter auf sein angebliches Handelskonto. Wieder werden weitere Handelsgewinne vorgetäuscht und so der Kunde zu weiteren Zahlungen motiviert.

 

 

Wenn ein Kunde keine weiteren Zahlungen mehr leisten kann, wird er sogar dazu gebracht, einen Kredit aufzunehmen.

 

 

Doppelt abgezockt durch Kreditaufnahme

 

 

Der Kunde wird überredet, einen Online-Kredit abzuschließen. Diesen hat der Betrüger schon eingefädelt. Er richtet auf den Namen des Kunden ein Konto auf einer Online-Kreditbörse ein. Hierzu erstellt der Täter dann auf den Namen des Opfers ein eigenes Email-Konto, über welches der Kredit abgewickelt wird. Das Opfer wird dazu überredet, dieses Konto durch Online-Video-Ident zu bestätigen. Die meisten Geschädigten machten das gerne, in der Hoffnung, nun weiteres Kapital zum Handeln, diesmal fremdes Geld, zu erhalten. Fremdes Geld muss allerdings wieder zurückgezahlt werden. Da es die vermeintlichen Gewinne nicht gibt, wird der Kunde doppelt geschädigt.

 

 

Wenn sich der Kunde seine angeblichen Gewinne dann irgendwann später auszahlen lassen möchte, entsteht der größte Schaden.

 

 

Vorsicht vor den „Spiegel-Geschäften“

 

 

Dem Kunden, der nun seine Gewinne haben möchten, wird vorgetäuscht, er müsse erst ein Spiegelgeschäft, einen sog. „Mirror-Trade“ auf seinem Bitcoin-Konto durchführen. Hierzu verlangt der Täter, dass das Opfer den gleichen Betrag in Bitcoin auf seinem Bitcoin-Konto einstellt, um seine vermeintlichen Gewinne in gleicher Höhe in Bitcoin ausgezahlt zu bekommen. Auf den ersten Blick eine sinnlose Aktion. Da die meisten Kunden die Kryptowährungen und die Block-Chain-Technik sowieso nicht verstehen, hat der Täter leichtes Spiel, um Erklärungen für diese Spiegelungen zu finden. Die Rechtfertigungen für die angeblich erforderlichen Spiegel-Geschäfte reichen von technischen über aufsichtsrechtliche bis hin zu steuerrechtlichen Erklärungen.

 

 

In der Hoffnung, nun endlich seine Gewinne zu erhalten, überweist das Opfer weiteres Geld auf sein Bitcoin-Konto. Der Täter überredet das Opfer nun zum Transfer der Bitcoin oder hatte sich vorher selbst schon mittels Späh-Software Zugang zum Bitcoin-Konto des Opfers verschafft und tätigt den Transfer nun selbst. Das Geld ist weg.

 

 

 

 

ROESSNER Rechtsanwälte ist seit über 40 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt dabei ausschließlich die Interessen geschädigter Anleger, Unternehmen und Kommunen. 

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