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Wirecard: Landgericht München erlässt Arrestpfändungsbeschluss

Wirecard, Arrest, Schadenersatz, Pfändung, Haftung, Insolvenz

Mit Beschluss vom 08.09.2020 hat das Landgericht München nicht nur einen Arrestbefehl in das gesamte persönliche Vermögen des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG erlassen. Zugleich erging auch ein Arrestpfändungsbeschluss in konkretes Vermögen des Antragsgegners.

 

 

Der Mandant hatte im Zeitraum 2019 bis 2020 Wirecard Aktien von umgerechnet rund EUR 70.000 erworben. Diese sind heute nahezu wertlos.

 

 

Grundlage des Arrestes und der Pfändung war ein Antrag der Kanzlei ROESSNER vom 07.09.2020. Das Landgericht erließ den Beschluss also in Rekord-Geschwindigkeit innerhalb eines Tages.

 

 

Hintergrund des Beschlusses war der Vorwurf, dass der Antragsgegner in seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender zusammen mit weiteren Beschuldigten aufgrund eines 2015 gefassten Plans die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der WIRECARD AG durch das Vortäuschen von Einnahmen aus Geschäften mit sogenannten Third-Party-Acquirern aufgebläht hatte. Das Unternehmen sollte finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver dargestellt werden, um so regelmäßig Kredite von Banken und sonstigen Investoren zu erlangen und daraus fortwährend eigene Einkünfte zu generieren. In Wirklichkeit war den Beschuldigten spätestens seit Ende 2015 klar, dass der WIRECARD-Konzern mit den tatsächli-chen Geschäften insgesamt Verluste erzielte.

 

 

Weitere Grundlage des Beschlusses war es, dass angeblich Vermögenswerte in Höhe von zuletzt 1,9 Milliarden Euro (entsprechend einem Viertel der Bilanzsumme) nicht existierten und die Mittäter die Verhandlung verschiedener Kredite und ähnlicher Geschäfte mit Investoren veranlasst hatten. Banken in Deutschland und Japan sowie sonstige Investoren hatten, durch die falschen Jahresabschlüsse getäuscht, Gelder in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro bereit gestellt, die aufgrund der Insolvenz der WIRECARD AG höchstwahrscheinlich verloren sind.

 

 

ROESSNER ist seit über 30 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt dabei ausschließlich die Interessen geschädigter Anleger, Unternehmen und Kommunen.

 

 

Gerne werden wir für Sie tätig und stellen einen entsprechenden Antrag.

 

 

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