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Wirecard: OLG München erlässt Arrest-Beschluss

Wirecard, OLG München, Arrest-Beschluss, jetzt Ansprüche sichern!

Mit Beschluss vom 26.08.2020 hat das Oberlandesgericht München gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun einen sog. Arrest-Beschluss erlassen.

Mit diesem Beschluss wird Vermögen für spätere Schadensersatzforderungen gesichert. Konkret wurden so EUR 20.000 gesichert.

Das Oberlandesgericht führte zur Begründung aus:

Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass der Antragsgegner als Vorstandsvorsitzender der WIRECARD AG zusammen mit weiteren Vorständen und Mitarbeitern seit dem Jahr 2015 wissentlich das Unternehmen finanzkräftiger dargestellt hat, als es in Wirk-lichkeit war.

Hierzu gehörte auch die Vorspiegelung der nicht existierenden Vermögenswerte in Höhe von 1,9 Milliarden Euro, zu denen erst Ende Juni 2020 von Wirecard in einer Ad-hoc-Mitteilung erklärt wurde, dass diese Bankguthaben „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ nicht beständen.

Insbesondere wurde in der Presseerklärung vom 22.07.2020 öffentlich gemacht, dass nunmehr Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs seit 2015 getätigt werden, weshalb ein erneuter Haftbefehl beantragt und der Antragsgegner in Untersuchungshaft genommen wurde.

Dem Antragsteller ist durch die systematische Falschinformation seitens des Antragsgegners der geltend gemachte Schaden entstanden. Der Arrestgrund wird durch das bisherige Verhalten des Antragsgegners indiziert.

Es besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestgrund zugrundeliegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschluss v. 24.03.1983 - III ZR 116/92, KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10, OLG München, Beschluss vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16).

ROESSNER ist seit über 30 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt dabei ausschließlich die Interessen geschädigter Anleger, Unternehmen und Kommunen.

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