Albis Capital (RvH) geht in die nächste Runde
Im Juni 2017 erhielten viele Anleger der RvH AG & Co. KG i. L. überraschend Post von der Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen aus Karlsruhe. Diese fordern von den geschädigten Anlegern nun auch noch die Ausschüttungen zurück. RÖSSNER RECHTSANWÄLTE haben im Interesse der Anleger diese Forderungen zurückgewiesen.
Mit Schreiben vom September 2017 wurden die Anleger nun erneut zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert. Dr. May, Hofmann und Kollegen berufen sich auf angebliche Honorarforderungen gegenüber der RvH und den Anlegern von über EUR 1,4 Mio. Sie drohen mit Klage, wenn die Anleger bis Anfang Oktober nicht wenigstens 60 % der Ausschüttungen zurückzahlen.
Damit haben RÖSSNER RECHTSANWÄLTE zwar schon einen ersten Teilerfolg für die Anleger erzielt. Dennoch muss die Forderung der Gegenseite weiterhin bestritten werden. Geschädigte Anleger sollten sich auf ihr Einsichtsrecht nach § 166 Abs. 1 HGB berufen und Einsicht in die Bücher und Papiere nehmen.
(Artikel vom 29.09.17)
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