Direkt zum Inhalt

Lombardium: Anlageberater zu EUR 2 Millionen Schadensersatz verurteilt

Nachdem die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ("LombardClassic 2") im Jahr 2016 Insolvenz anmelden musste, folgte im Jahre 2017 die Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft LombardClassic 3 GmbH & Co. KG.
Den rund 7.000 Anlegern, die ca. EUR 30 Millionen für Kredite an das Pfandhaus Lombardium (Pfandhaus für Luxusgüter) investiert hatten, drohte für ihre stillen Beteiligungen LombardClassic 2 und LombardClassic 3 von heute auf morgen der Totalverlust ihres angelegten Kapitals. Diese vom Anlageberater als „insolvenzgeschützt und mündelsicher“ empfohlenen Beteiligungen, die stillen Beteiligungen LombardClassic 2 und LombardClassic 3, wiesen jedoch tatsächlich ein hoch riskantes Anlagekonstrukt auf. Unter den einzelnen Gesellschaften zeigten sich unzählige persönliche Verflechtungen. Den Anlegern drohte von heute auf morgen ein Verlust von mindestens EUR 30 Millionen.. Nach zwei kürzlich gesprochenen Urteilen des Landgerichts Essen vom Juni und Juli 2018 haben die Anleger jedoch gute Chancen, ihre Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Anlageberater durchzusetzen. Das Landgericht Essen stellte nach mehreren Beweisaufnahmen fest, dass der Berater die Lombard-Beteiligungen als sicher und risikolos angeboten hatte und damit in Anspruch genommen werden kann. Mit den beiden Urteilen sprach das Landgericht Essen den klagenden neun Anlegern einen Schadensersatz von ca. EUR 2 Mio. zu. . Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Der verklagte Anlageberater hat gegen beide Urteile Berufung zum Oberlandesgericht Hamm eingereicht.

Dies könnte Sie auch interessieren.


Ähnliche Beiträge:
22.04.20 - Zur Umkehrung einer Zinszahlungspflicht einer darlehensgebenden Bank aus einem Schuldscheindarlehen bei einem negativen Referenzzins (3-Monats-EURIBOR)... mehr
24.05.19 - Keine (analoge) Anwendung von § 489 Abs. 4 Satz 2 BGB auf Kommunaldarlehen eines Wasserverbands... mehr
18.10.18 - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit Urteil vom 10.01.2018 (Az.: 17 U 134/17) die Wirksamkeit eines Widerrufs von Darlehensverträgen erneut zugunsten... mehr
21.09.18 - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2017 entschieden, dass Bausparkassen alte Bausparverträge kündigen dürfen, wenn das Bauspardarlehen auch nach Ablauf... mehr

Ansprechpartner.

Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
+49 (0)89 998922 - 0
+49 (0)89 998922 - 33

Kontakt.

Für ein unverbindliches Erstgespräch teilen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten mit:

ROESSNER. | www.roessner.de