Landgericht Nürnberg-Fürth zur Rückforderung von Ausschüttungen
Wie der jüngste Hinweisbeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 14.08.2018 (Az. 10 O 418/17) zeigt, lohnt es sich für die geschädigten Anleger, sich gegen die Inanspruchnahme durch diverse Insolvenzverwalter zu wehren.
Ein Anleger des FHH Fonds Nr. 19 „MS Asturia“, „MS Alicante“, wurde vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung von Ausschüttungen verklagt. Zur Verteidigung wurde für den Anleger u. a. vorgetragen, dass seine Inanspruchnahme nicht erforderlich sei, weil die beiden Schiffe noch werthaltig sind. Dies überzeugte auch das Landgericht Nürnberg-Fürth und auferlegte dem Insolvenzverwalter nun die sekundäre Darlegungslast, Angaben zum voraussichtlichen Ausfall bzw. Verkaufswert der Schiffe zu machen.
(Artikel vom 20.08.18)
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