ESMA untersagt Privatanlegern vorerst den Handel mit sog. binären Optionen
Durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA ist den Privatanlegern seit dem 1. Juli der Handel mit sogenannten binären Optionen (sog. alles-oder-nichts-Produkte) untersagt.
Bei diesen Produkten wird entweder nichts oder alles ausbezahlt. Offenbar fielen anfangs Inline-Optionsscheine nicht unter diese Regulierung. Nun gilt die Aussetzung des Handels von Produkte Inliner sowie Stay-Low- und Stay-¬High-Optionsscheine vorerst für drei Monate – bis dahin wird damit gerechnet, dass gerade laufende Verhandlungen mit den Aufsichtsbehörden abgeschlossen sind und Klarheit bezüglich der Optionen herrscht.
(Artikel vom 17.08.18)
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