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Dr. Jochen Weck

"Wir sind mit der Qualität unserer Arbeit erst dann zufrieden, wenn uns die Anwälte der Gegenseite empfehlen."

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Kontakt:

weck@roessner.de
+49 (0)89 998922 - 0
+49 (0)89 998922 - 33
Rechtsanwalt
Beratungsschwerpunkt(e): Bank- und Kapitalmarktrecht
Fremdsprache(n): Englisch
Zuständige Rechtsanwaltskammer: München

  • Münchner Anwaltsverein e.V.
  • Mitglied der ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht

Beiträge.

22.08.18 - Das OLG Hamm hat mit seinem Urteil vom 14.07.2017, Az.: 19 U 104/10, eine Nachrangklausel in den AGB eines Anbieters von Nachrangdarlehen für intransparent und... mehr
22.08.18 - Lt. Finanznachrichten.de haben die Zentralbanken von Katar und der Türkei in der katarischen Hauptstadt Doha offenbar ein Währungs-Swap-Abkommen unterzeichnet.... mehr
20.08.18 - Ein erfreuliches Urteil des BGH vom 06.02.2018: Nach diesem Urteil kann ein Anleger die Rückabwicklung seiner aufgrund unrichtiger Prospektangaben gezeichneten... mehr
02.08.18 - Im Februar 2015 war die Gemeinde B….. vor dem Landgericht Berlin noch mit ihrer Klage gegen die Dexia Kommunalbank gescheitert. Es sollten gezahlte Zinsen von... mehr
19.12.17 - Im Februar 2015 war die Gemeinde Bönen vor dem Landgericht Berlin noch mit ihrer Klage gegen die Dexia Kommunalbank gescheitert. Gezahlte Zinsen von über Euro... mehr
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