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Dr. Jochen Weck

"Wir sind mit der Qualität unserer Arbeit erst dann zufrieden, wenn uns die Anwälte der Gegenseite empfehlen."

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Kontakt:

weck@roessner.de
+49 (0)89 998922 - 0
+49 (0)89 998922 - 33
Rechtsanwalt
Beratungsschwerpunkt(e): Bank- und Kapitalmarktrecht
Fremdsprache(n): Englisch
Zuständige Rechtsanwaltskammer: München

  • Münchner Anwaltsverein e.V.
  • Mitglied der ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht

Beiträge.

03.03.21 - Am 3. März 2021 ordnete die Finanzaufsicht Bafin ein Moratorium über die Greensill Bank an, wodurch keine Ein- und Auszahlungen mehr bei der von der Insolvenz... mehr
11.05.20 - Stadtsparkasse München - Optionsgeschäfte - Margin Calls- zwangsweise Auflösung - Corona-bedingten Turbulenzen - Schäden in Millionenhöhe ... mehr
22.04.20 - Zur Umkehrung einer Zinszahlungspflicht einer darlehensgebenden Bank aus einem Schuldscheindarlehen bei einem negativen Referenzzins (3-Monats-EURIBOR)... mehr
24.05.19 - Keine (analoge) Anwendung von § 489 Abs. 4 Satz 2 BGB auf Kommunaldarlehen eines Wasserverbands... mehr
14.09.18 - Wegen niedriger Zinsen wollen weitere vier Sparkassen lukrative Sparverträge kündigen, zehn Sparkassen haben dies bereits getan.... mehr
24.08.18 - Mit Beschluss vom 05.06.2018 (Az.: XI ZR 388/16) hat der Bundesgerichtshof erneut seine Rechtsprechung zu Swap-Geschäften konkretisiert. ... mehr
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