Johanna Hein
"Für die Interessen meiner Mandanten setze ich mich so ein, wie ich es selbst von meinem Anwalt erwarten würde."
Rechtsanwältin (angestellt)
Fremdsprache(n): Englisch
Zuständige Rechtsanwaltskammer: München
Studium an der Universität Marburg.
Referendariat im Landgerichtsbezirk Wiesbaden und am Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Seit 2014 zugelassene Rechtsanwältin
- Münchner Anwaltsverein e.V.
- Arge Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen AnwaltVereins
- Regelmäßige Veröffentlichungen im AG Report, unter anderem zu folgenden Themen:
- BGH konkretisiert Voraussetzungen der Konnexität von Grund- und Gegengeschäft bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen (2019)
- Aufklärungs- und Treuepflichten einer Treuhandgesellschaft (2018)
- Rückabwicklung einer auf Cum-Ex-Geschäften basierenden Fondsbeteiligung wegen fehlerhafter Anlageberatung (2018)
- OLG Karlsruhe: Kündigungsklausel in Bausparverträgen unwirksam
- Versicherungsnehmer trägt Totalverlustrisiko bei Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch gem. § 5a VVG a.F
- Widerruf von Darlehensverträgen erneut im Fokus der Verbraucher (2018)
- Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens (2018)
- EuGH entscheidet über besondere Aufklärungspflichten einer Bank im Zusammenhang mit der Vergabe von Fremdwährungskrediten (2017)